Hinweis zum Batteriegesetz (BattG) § 18
Wir als Vertreiber von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten oder mit diesen betrieben werden, sind gemäß dem Batteriegesetz (BattG) § 18 verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Sie dürfen Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen. Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch entweder bei kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns, der NANODIS GmbH & Co. KG (Anschrift siehe Impressum), in handelsüblichen Mengen zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben. Bei einem Versand per Post sind gegebenenfalls die Vorschriften des Gefahrgutrechts zu beachten.
Altbatterien enthalten in der Regel Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit beeinträchtigen können. Gleichzeitig enthalten Batterien und Akkus wertvolle Rohstoffe wie Nickel, Eisen, Zink oder Mangan, die wiederverwertet werden können.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Die chemischen Zeichen haben folgende Bedeutung:
- Pb = Batterie enthält Blei
- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
Den vollständigen Gesetzestext zum Batteriegesetz finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de/battg
Auf unserer Umwelt-Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit.