Hinweis zum Batteriegesetz (BattG) §18 
Wir als Vertreiber von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten oder mit diesen betrieben werden, sind gemäß dem Batteriegestz (BattG) §18, verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 
Sie dürfen Batterien und Akkus nicht in den Hausmüll geben. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch entweder bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns, NANODIS GmbH & Co. KG (Anschrift siehe Impressum) in handelsüblichen Mengen per Post zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben, wobei hier ggf. Vorgaben des Gefahrgutrechts zu beachten sind. 
Altbatterien enthalten i.d.R. Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien und Akkus können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie z.B. Nickel, Eisen, Zink oder Mangan enthalten. 
Zeichen, wie die durchgekreuzte Mülltonne bedeuten, dass diese Batterien oder Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Symbole wie Pb (Batterie enthält blei), Cd (Batterie enthält Cadmium), Hg (Batterie enthält Quecksilber) geben an, welcher Hauptbestandteil in der Batterie oder dem Akku enthalten ist. 
Den genauen Gesetzestext zum Batteroiegesetz finden Sie auch im Internet unter www.gesetze-im-internet.de